ANFORDERUNGEN UND SPEZIFIKATIONEN
Stand 22.03.2026
1. MOTOR
1.1 Motor
Es ist nur 1 Automobilmotor zugelassen. Maximal 8-Zylinder- oder max. 3-Scheiben-Wankelmotoren sind zugelassen. Pneumatischer Ventiltrieb ist verboten. Elektro- und Hybridantriebe sind verboten.
Schwingungsdämpfer aus Gusseisen sind verboten. Es müssen Schwingungsdämpfer nach SFI-Spezifikation 18.1 verwendet werden oder solche, die aus einem Stück Stahl gefertigt wurden.
1.2 Auspuff
Die Abgase müssen aus dem Fahrzeug heraus, vom Fahrer und Kraftstoffbehälter, weg geleitet werden.
Es wird empfohlen Schalldämpfer zu verwenden.
1.3 Kraftstoffsystem
Die Verwendung von Kraftstoffzellen oder Kraftstoffbehälter der Rennsportzulieferungsindustrie ist zulässig.
Bei Verwendung von Kraftstoffzellen, werden die nachfolgenden Standards der FIA (FT3, FT3.5, FT5-1999) oder SFI-Spezifikation 28.1 empfohlen.
Kraftstoffbehälter dürfen nicht in der Fahrerzelle installiert werden. Wenn sich der Kraftstoffbehälter oder der Kraftstoffeinfüllstutzen innerhalb des Kofferraums befindet, muss dieser mit einer Trennwand aus Stahlblech (min. 0,6mm) oder aus Aluminium (0,8mm) versehen sein, die den Fahrgastraum vollständig abtrennt.
Kraftstoffbehälter oder Einfüllstutzen müssen mit einer Entlüftung zur Außenseite des Fahrzeugs ausgestattet sein.
Kraftstoffverteilerblöcke dürfen nicht an der Feuerschutzwand / Spritzwand montiert sein. Diese müssen bei RWD-Fahrzeugen mindestens 152 mm vor dem Schwungrad bzw. dem Kupplungsgehäuse angebracht werden und bei FWD-Fahrzeugen an der gegenüberliegenden Seite des Getriebes montiert sein.
Jede Art der Gemischaufbereitung ist erlaubt. Elektronische Einspritzanlagen sind erlaubt.
1.4 Kraftstoff
Benzin, Methanol, Ethanol, Benzin-Ethanol-Gemisch (E85), Diesel oder Lachgas (N20) sind als Kraftstoff erlaubt. Diesel nur HVO ohne Rußausstoß.
1.5 Überlaufbehälter
Vorgeschrieben, Minimum 1 Liter Fassungsvermögen
1.6 Ölauffangvorrichtung
Jedes Fahrzeug das schneller als 9,99 (*6,30) Sek. ist, muss mit einer vorschriftsmäßig montierten unteren Ölauffangvorrichtung ausgerüstet sein. Anstelle einer unteren Ölauffangvorrichtung mit SFI Spezifikation, kann eine Ölauffangwanne verwendet werden.
Diese muss in der Breite von Rahmenträger zu Rahmenträger sowie in der Länge vom Schwingungsdämpfer bis hinter dem Schwungrad reichen. Alle Seiten dieser Wanne müssen mindesten 30mm hochgezogen sein und mit einem Öl absorbierenden, nicht brennbaren Material ausgelegt sein, welches die Gesamtmenge des Motoröls und bei quer eingebautem Motor auch die des Getriebeöls, aufnehmen kann.
Die Ölauffangvorrichtung muss in einem einwandfreien Zustand und flüssigkeitsdicht sein. Die Entscheidung über die Zulassung der verwendeten Ölauffangvorrichtung liegt bei den Technischen Kommissaren der jeweiligen Veranstaltung.
1.7 Ölkreislauf
Trockensumpfschmierung ist erlaubt. Leitungen zum Öltank müssen außerhalb der Fahrerzelle verlegt werden.
Werden Leitungen entlang der Kupplungsglocke vorbeigeführt, so müssen sie durch ein Stahlrohr von 400 mm Länge und 3,2 mm Wandstärke geschützt werden. Verlegen der Leitungen im Kardantunnel ist verboten.
1.8 Kompressor
Aufladung mit Kompressor ist erlaubt.
Werden Kompressoren 6-71 oder größer und Methanol als Kraftstoff verwendet, dann muss ein Kompressor-Rückhaltesystem nach SFI-Spezifikation 14.1 bzw. 14.2 (Restrain-System) verwendet werden.
1.9 Turbolader
Aufladung mit Turbolader ist erlaubt.
1.10 Zentrifugallader
Aufladung mit Zentrifugallader ist erlaubt.
1.11 Lachgas
Die Flasche muss fest im Halter verschraubt sein. Kabelbinder zur Befestigung sind nicht zulässig. Jede Flasche muss mit einem Überdruckventil ausgestattet sein. Der Überdruck muss aus dem Fahrzeug geleitet werden. Alle Komponenten müssen vom gleichen Hersteller sein. Die Benutzung von Lachgas muss durch einen Aufkleber kenntlich gemacht werden. Zeichnung
2. KRAFTÜBERTRAGUNG
2.1 Kupplung, Schwungrad, Schwungradschutz
Kupplungen sind erlaubt.
Ist ein Schwungradschutz nach SFI für das Fahrzeug kommerziell nicht erwerbbar, dann muss ein Schwungradschutz aus einer mindestens 6,35 mm dicken Stahlplatte, welche die Getriebeglocke 360º umschließt und 25 mm vor und 25 mm nach den rotierenden Massen reichen, verwendet werden.
Der Schwungradschutz muss mit Klasse 8.8 Schrauben, Größe M10, (3/8“ grade 5) befestigt sein.
Der Schwungradschutz darf mehrteilig ausgeführt sein, muss dann aber überlappend mit Schrauben der Größe M10, Klasse 8.8 (3/8“ Grade 5) verschraubt sein.
Bei quer eingebauten Motoren, bei denen wegen Differential und Antriebsflanschen die 360º-Umschließung nicht möglich ist, muss der Schutz auf beiden Seiten bis zu diesem Bereich reichen.
Wenn bei quer eingebauten Motoren kein Schwungradschutz möglich ist, muss der nicht geschützte Bereich zur Feuerschutzwand, mit einem Blech, 6 mm x 150 mm x 360 mm verstärkt werden.
Schwungräder aus Gusseisen sind verboten. Es müssen verwendet werden, die aus einem Stück Stahl gefertigt wurden. Fahrer ist in Nachweispflicht.
Die Entscheidung über die Zulassung des verwendeten Schwungradschutzes liegt bei den Technischen Kommissaren der jeweiligen Veranstaltung.
2.2 Antrieb
Die Kardanwelle muss bei allen Fahrzeugen die schneller als 13.99 (8.59) Sek. die ¼ Meile fahren gegen Herunterfallen mit einem Fangring gesichert werden.
Ausgenommen sind mit Straßenreifen ausgerüstete Fahrzeuge, die langsamer als 13.00 (8.14) Sek. die ¼ Meile fahren.
Fahrzeuge die schneller als 10,99 (*6,99) Sek. die ¼ Meile fahren und alle Fahrzeuge mit Sperrdifferential müssen mit verstärkten Achsen und einem Steckachs-Rückhalte-System ausgerüstet sein bzw. müssen jede Antriebswelle durch einen 360º-Fangring, minimale Abmessung 25 mm x 6,4 mm, gesichert werden.
2.3 Automatikgetriebeschutz
Bei Fahrzeugen die schneller als 9.99 (*6,39) Sek. ¼ Meile fahren, ist ein Getriebeschutz (Transmission ballistic blanket) nach SFI-Spezifikation 4.1 vorgeschrieben.
2.4 Getriebe, Automatikgetriebe
Alle Fahrzeuge müssen mit einem funktionierenden Rückwärtsgang ausgerüstet sein.
Fahrzeuge mit modifizierten Motoren, bei denen das Seriengetriebe verwendet wird, müssen mit einer Ölauffangvorrichtung für das Getriebe, wie unter 1.6 beschrieben, ausgerüstet sein.
Gegen unbeabsichtigtes Einlegen des Rückwärtsganges bei Automatikgetrieben muss am Schalthebel eine selbstsichernde Sperre vorhanden sein.
Ein funktionierender Leerlaufsicherheitsschalter ist für alle Automatikgetriebe vorgeschrieben.
Eine zuschaltbare Getriebebremse (Transbrake) ist erlaubt.
Fahrzeuge die schneller als 9,99 (*6,39) Sek. fahren müssen mit einer SFI-Spezifikation 29.1 entsprechenden Mitnehmerscheibe und einem Mitnehmerscheibenschutz nach SFI-Spezifikation 30.1 ausgerüstet sein.
Ist die Verwendung eines Mitnehmerscheibenschutzes nach SFI nicht möglich, muss
ein Schwungradschutz wie unter 2.1 beschrieben verwendet werden.
Die Entscheidung über die Zulassung des verwendeten Schwungradschutzes liegt bei den Technischen Kommissaren der jeweiligen Veranstaltung.
3. BREMSEN UND FEDERUNG
3.1 Bremsen
Alle Fahrzeuge müssen mit voll funktionsfähigen hydraulischen Vierradbremsen ausgestattet sein.
3.2 Stoßdämpfer / Federung
Vorgeschrieben, jedes Fahrzeug muss mit Fahrwerksfedern und Stoßdämpfern ausgestattet sein.
3.3 Lenkung
Frei von Beschädigungen und darf auch nicht an Karosse schleifen oder an der Abgasanlage anliegen.
3.4 Traktionsstreben
Erlaubt.
3.5 Stützräder (Wheelie Bars)
Erlaubt, die maximale Länge der Wheelie Bar darf 70% des Radstandes nicht überschreiten.
Die Länge der Wheelie Bar wird ab Fahrzeugende / Stoßstange gemessen. Die Höhe der Wheelie Bar darf während eines Laufes nicht verändert werden.
Hydraulische, pneumatische oder elektronische Verstellung ist verboten. Die Räder der Wheelie Bar dürfen nur während des Laufes den Boden berühren.
4. RAHMEN; CHASSIS
4.1 Achsgeometrie
4.2 Ballast
Erlaubt. Fest an der Karosserie / dem Rahmen verschraubt. Flüssigkeiten sind nicht als Ballast erlaubt. Max Ballast 45 Kg.
4.3 Rahmen, Chassis
Rohrrahmen (Full Tube Chassis), FWD- und AWD ¾- bzw. RWD ½-Chassis sind zugelassen.
¾ Chassis-Fahrzeuge (FWD und AWD) müssen die originalen vorderen Federdome sowie die originale Feuerschutzwand zur Fahrgastzelle an originaler Stelle vorweisen.
Fahrzeuge mit ½-Chassis (RWD) müssen die originalen vorderen Federdome, die originale
Feuerschutzwand zur Fahrgastzelle und das originale Bodenblech an originaler Stelle vorweisen.
Das Chassis muss alle 3 Jahre durch einen SFI geprüften Kommissar rezertifiziert werden.
4.4 Bremsschirm
Vorgeschrieben bei allen Fahrzeugen die schneller als 240 km/h fahren.
4.5 Überrollbügel
Alle Fahrzeuge die schneller als 12,00 Sek. (7,50) ¼ Meile aber langsamer als 9.99 Sek. (6,39) die ¼ Meile durchfahren, müssen mit einem Überrollbügel ausgestattet sein. Zeichnung
4.6 Überrollkäfig
Alle Fahrzeuge die schneller als 9,99 Sek. (*6,39) die ¼ Meile durchfahren, müssen mit einem Überrollkäfig ausgestattet sein. Zeichnung
4.7 Radstand
Abweichung vom Radstand des Originalfahrzeugs plus 254 mm oder minus 50,8 mm ist zulässig.
Maximaler Radstand für PKW ist 2896 mm. Maximaler Radstand für Pickup-Trucks ist 3175 mm.
Maximal zulässige Radstandabweichung (an der Vorderachse) von links nach rechts ist 25,4 mm.
4.8 Rollcage Padding
Jedes Rohr, dass mit dem Helm in Berührung kommen könnte, muss mit einem Rollcagepaddig nach SFI 45.1 verkleidet sein.
5. REIFEN UND RÄDER
5.1 Reifen
Die Verwendung von Rennreifen (Slicks) auf der Antriebsachse bzw. den Antriebsachsen ist erlaubt.
Maximal zulässige Reifengröße ist 32 x 14,5W bzw. 33 x 10,5W, müssen jedoch von den Kotflügeln vollständig abgedeckt werden.
Die Reifen dürfen unter keinen Umständen an der Karosserie schleifen
5.2 Räder
Die verwendeten Räder dürfen nicht über die Kontur der Kotflügel hinaus stehen, Radkappen müssen für die Zeit des Rennens entfernt werden.
6. INNENAUSSTATTUNG
6.1 Fahrerzelle
Die Fahrerzelle bei Vollkarosseriefahrzeugen muss so beschaffen sein, dass der Fahrer, bekleidet mit seiner vollständigen Schutzausrüstung, mit angelegten Sicherheitsgurten und eingerastetem Lenkrad, in max. 8 Sekunden zur Fahrertür das Fahrzeug verlassen kann. Der Fahrer muss auf der Beifahrerseite aussteigen können.
6.2 Sitze
Es sind alle Sitze aus Aluminium, Verbundwerkstoff, doppellagigem Poly- oder Fiberglas zugelassen, wenn sie stabil befestigt sind und aus dem Automobilbereich stammen. Bei nicht FIA-Zugelassene Sitze muss die Rückenlehne am Chassis befestigt sein.
6.3 Polsterung
Freigestellt. Systeme aus schwer entflammbaren Material werden empfohlen.
6.4 Innenverkleidung
Die Innenverkleidung darf durch Materialien mit geringem Gewicht ersetzt werden. Die Verwendung von Magnesium ist verboten.
6.5 Fensternetz
Pflicht bei jedem Fahrzeug das mit einem Überrollkäfig ausgestattet ist. Gültig nach FIA Standard oder SFI 27.1 Standard
7. KAROSSERIE
7.1 Karosserie
Alle Fahrzeuge müssen über 2 funktionstüchtige Türen verfügen, welche von innen und von außen zu öffnen sind.
Der Einsatz von Leichtbauteilen an ½ Chassis RWD- und ¾ Chassis-AWD-Fahrzeugen ist begrenzt auf Motorhaube, Türen, Dach, vordere Kotflügel und Kofferraumdeckel.
Die hinteren Seitenwände müssen aus demselben Material wie bei der Serienkarosserie bestehen.
Bei 3/4 Chassis-FWD-Fahrzeugen ist der Einsatz von Leichtbauteilen begrenzt auf Motorhaube, Türen, Dach, hintere Seitenwände, vordere Kotflügel und Kofferraumdeckel.
Bei Full-Tube-Chassis ist der Einsatz von Leichtbauteilen im Karosseriebereich nicht beschränkt.
Einteilige Frontmasken sind bei allen Fahrzeugen erlaubt.
7.2 Feuerschutzwand
OEM-Feuerschutzwand muss bei originalen Serienkarosserien bzw. ½ Chassis-RWD- und ¾ Chassis FWD- und AWD-Fahrzeugen an der originalen Position sein.
Es dürfen keine offenen Löcher in der Feuerschutzwand sein.
Kabeldurchführungen dürfen nicht scharfkantig sein.
7.3 Boden
OEM-Fahrzeugboden bei ½ Chassis-RWD-Fahrzeugen (bis hinter dem Fahrersitz) vorgeschrieben.
7.4 Windschutzscheibe und Fenster
Fahrzeuge mit Dach und Windschutzscheibe müssen alle Fenster installiert haben.
Windschutzscheiben müssen aus klarem oder werksseitig getöntem Sicherheitsglas bestehen.
Plexiglas (Polycarbonat) oder anderes splitterfreies Material von minimal 3 mm Dicke darf verwendet werden.
Die Seitenscheiben in den Türen dürfen festmontiert sein. Aufkleber und / oder Verdunkelungen sind nur auf den hinteren Seitenfenstern bzw. der Heckscheibe erlaubt. Fahrer muss immer erkennbar sein.
8. ELEKTRIK
8.1 Batterie
Die Batterie muss sicher befestigt sein. Säurehaltige Batterien dürfen nicht im Fahrzeuginnenraum montiert sein. Wenn Lithium Batterien benutzt werden, müssen sie in einer Box verbaut sein. Lithium Batterien benötigen einen Aufkleber außen. Zeichnung
Pluspol muss abgedeckt sein.
8.2 Verzögerungseinrichtungen (Delay box /Device)
Erlaubt.
8.3 Stromkreisunterbrecher / Hauptschalter
Bei jedem Fahrzeug, bei dem die Batterie sich nicht am Originalplatz befindet, muss ein Batterietrennschalter am Heck vorhanden sein. Ausnahme bei Heckmotorfahrzeugen, da muss der Trennschalter vor der Frontscheibe angebracht sein.
Der Batterietrennschalter muss durch einen Aufkleber kenntlich gemacht werden. Siehe Zeichnung
9. HILFSYSTEME
9.1 Computer / Einspritzanlagen
Erlaubt.
9.2 Kameras
Erlaubt.
Kameras müssen sicher befestigt sein und an der Karosserieaußenseite zusätzlich mit einem Fangband befestigt sein.
Die Entscheidung über die Zulassung der Kameras liegt bei den Technischen Kommissaren der jeweiligen Veranstaltung.
10. FAHRER
10.1 Sicherheitsgurte
Vorgeschrieben.
Minimum Standard 5 Punkt Gurte. FIA Standard 8853-2016, oder SFI Spec 16.1, 16.5 oder 16.6 sind vorgeschrieben, bei Fahrzeugen die einen Überrollbügel oder Überrollkäfig haben müssen.
Ausgenommen straßenzugelassenen Fahrzeuge bis 10 Sekunden.
10.2 Helm
Geschlossenen Helme sind vorgeschrieben.
Vorgeschriebene Helme:
FIA 8860-2010 nur zulässig bis 31.12.2028
FIA 8860-2018 & 8860-2018-ABP TBD*
FIA 8859-2015 nur zulässig bis 31.12.2035
FIA 8859-2024 & 8859-2024-ABP TBD*
SNELL SA2020 nur zulässig bis 31.12.2031
SNELL SA2025 nur zulässig bis 31.12.2036
SFI 31.1/2015 nur zulässig bis 31.12.2026
SFI 31.1/2020 nur zulässig bis 31.12.2031
SFI 24.1/2015 nur zulässig bis 31.12.2026 Junior Drag Racing Drivers ONLY
SFI 24.1/2020 nur zulässig bis 31.12.2031 Junior Drag Racing Drivers ONLY
10.3 Nackenstütze / HANS
Die Verwendung einer Nackenstütze, welche der SFI Spezifikation 3.3 entspricht, ist in allen
Fahrzeugen, die langsamer als 9,99 Sek., aber schneller als 11.99 Sek. fahren, bzw. eine Höchstgeschwindigkeit von mehr als 217 km/h (135 mph) erreichen, vorgeschrieben.
Für die Fahrzeuge langsamer als 12 Sek. wird eine Verwendung empfohlen.
Bei allen Fahrzeugen, die schneller als 9,99 Sek. sind (bzw. 6,39 Sek. 1/8 Meile) bzw. die 240 Km/h (150mph) oder schneller fahren, ist die Verwendung eines von der FIA homologiertem bzw. der SFI Spezifikation 38.1 entsprechendem FHR-System (Front-Head-Restraint) vorgeschrieben.
In allen anderen Klassen wird die Verwendung eines FHR-Systems grundsätzlich empfohlen. Bei Verwendung eines FHR oder HANS-Systems ist auf die Freigabe des Sicherheitsgurtes zu achten.
10.4 Schutzbekleidung
Bis 12.0 Sek. Eine lange Hose, ein Pullover und festes Schuhwerk. Die Hose und der Pullover müssen aus 100 % Baumwolle bestehen. Handschuhe empfohlen.
Bis 10.0 Sek. Rennanzug nach FIA Standard 8856-2018 inkl. Unterwäsche oder SFI 3.2A/1 und Handschuhe/Schuhe nach FIA Standard 8856-2018 oder SFI 3.3/1.
Ab 9,99 Sek. Rennanzug nach FIA Standard 8856-2018 oder SFI 3.2A/1 und Handschuhe/Schuhe nach FIA Standard 8856-2018 oder SFI 3.3/1 und feuerfeste Unterwäsche nach FIA 8856-2018, auch für Anzüge des SFI Standard.
Eine Balaklava nach FIA Standard 8856-2018 0der SFI 3.3 ist bei Verwendung eines HANS-Systems vorgeschrieben. Alternativ kann auch ein sogenannter Helmet Skirt nach SFI 3.3/5 verwendet werden.
Die feuerfeste Unterwäsche besteht aus langärmligem Oberteil, langer Hose und Socken.
FIA 8856-2000 ist nur bis 2028 mit Hologramm zulässig.

